ERWERB UND UMBAU DES ZEUGHAUSES 2
Das Investitionsvolumen für Erwerb, Umbau und Einrichtung des Zeughauses 2 beträgt insgesamt 8 Mio. Franken. Daran leisten die Region und Sponsoren einen Gesamtbeitrag von 3,8 Mio. Franken, der Kanton übernimmt 4,2 Mio. Franken.
| FINANZIERUNG IM DETAIL |
|
Stiftung Kunst(Zeug)Haus
|
Fr. |
500'000.
|
Beitrag Stadt Rapperswil-Jona
|
Fr. |
1'000'000.
|
Gebert-Stiftung für Kultur
|
Fr. |
500'000.
|
Beitrag Kanton
|
Fr. |
4'200'000.
|
Sponsoren (Stiftungen, Firmen, Privatpersonen)
|
Fr. |
1'800'000. |
 |
|
 |
 |
|
|
 |
|
|
| Total |
Fr. |
8'000'000. |
SICHERSTELLEN DER ÖFFENTLICHEN INTERESSEN/CONTROLLING
Für den Umbau des Zeughauses 2 bildeten die Stiftung Kunst(Zeug)Haus und die Stadt Rapperswil-Jona ein Baukonsortium. Die Stadt war in der Baukommission durch den Stadtbaumeister vertreten. Eine Begleitung und Überwachung des Bauvorhabens durch die öffentliche Hand war dadurch gewährleistet.
BETRIEB DES KUNST(ZEUG)HAUSES
Das nachhaltige Gedeihen des Kunst(Zeug)Hauses erfordert eine dauerhafte Finanzierung des Betriebs. Das provisorische Betriebsbudget sieht für die nächsten Jahre Betriebskosten von Fr. 480'000. pro Jahr vor.
ZUM SEITENANFANG
|
|
Die Betriebskosten werden gleichmässig verteilt: Die Stiftung Kunst(Zeug)Haus, der Kanton St. Gallen und die Stadt Rapperswil-Jona übernehmen je Fr. 150'000. pro Jahr. Kanton und Stadt haben mit der Stiftung Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die für die wiederkehrenden Jahresbeiträge massgebend sind. Die restlichen Kosten werden durch Einnahmen aus dem Museumsbetrieb gedeckt.
 |
 |
Das neue Kunst(Zeug)Haus von Osten.
© Hannes Henz (Architekturfotograf) |
 |
|