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Finanzierung
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Gemeinsame Finanzierung durch die
Stiftung und die öffentliche Hand
ERWERB UND UMBAU DES ZEUGHAUSES 2
Das Investitionsvolumen für Erwer
b, Umbau und Einrichtung des Zeughauses 2 beträgt insgesamt 8 Mio. Franken. Daran leisten die Region und Sponsoren einen Gesamtbeitrag von 3,8 Mio. Franken, der Kanton übernimmt 4,2 Mio. Franken.

FINANZIERUNG IM DETAIL
Stiftung Kunst(Zeug)Haus
Fr. 500'000.–
Beitrag Stadt Rapperswil-Jona
Fr. 1'000'000.–
Gebert-Stiftung für Kultur
Fr. 500'000.–
Beitrag Kanton
Fr. 4'200'000.–
Sponsoren (Stiftungen, Firmen, Privatpersonen)
Fr. 1'800'000.–
Total Fr. 8'000'000.–

SICHERSTELLEN DER ÖFFENTLICHEN INTERESSEN/CONTROLLING
Für den Umbau des Zeughauses 2 bildeten die Stiftung Kunst(Zeug)Haus und die Stadt Rapperswil-Jona ein Baukonsortium. Die Stadt war in der Baukommission durch den Stadtbaumeister vertreten. Eine Begleitung und Überwachung des Bauvorhabens durch die öffentliche Hand war dadurch gewährleistet.

BETRIEB DES KUNST(ZEUG)HAUSES
Das nachhaltige Gedeihen des Kunst(Zeug)Hauses erfordert eine dauerhafte Finanzierung des Betriebs. Das provisorische Betriebsbudget sieht für die nächsten Jahre Betriebskosten von Fr. 480'000.– pro Jahr vor.


ZUM SEITENANFANG

Die Betriebskosten werden gleichmässig verteilt: Die Stiftung Kunst(Zeug)Haus, der Kanton St. Gallen und die Stadt Rapperswil-Jona übernehmen je Fr. 150'000.– pro Jahr. Kanton und Stadt haben mit der Stiftung Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die für die wiederkehrenden Jahresbeiträge massgebend sind. Die restlichen Kosten werden durch Einnahmen aus dem Museumsbetrieb gedeckt.

Das neue Kunst(Zeug)Haus von Osten.
© Hannes Henz (Architekturfotograf)